Kosten - Dr. Helmut Herrmann Gutachterhomepage

Dr. Helmut Herrmann

Title
Direkt zum Seiteninhalt

 
Kosten für den Auftraggeber
Vor Gericht wird das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) i.d.F. vom 23.07.2013 angewendet.
Für medizinische Sachverständige ergibt sich hier eine Klassifikation nach folgenden Kategorien:

M1: 65 €
Einfache gutachtliche Beurteilungen, insbesondere in Gebührenrechtsfragen, zur Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einer Monoverletzung, zur Haft-, Verhandlungs- oder Vernehmungsfähigkeit, zur Verlängerung einer Betreuung.

M2: 75 €
Beschreibende (Ist-Zustands-)Begutachtung nach standardisiertem Schema ohne Erörterung spezieller Kausalzusammenhänge mit einfacher medizinischer Verlaufsprognose und mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere Gutachten in Verfahren nach dem SGB IX, zur Minderung der Erwerbsfähigkeit und zur Invalidität, zu rechtsmedizinischen und toxikologischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Feststellung einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Alkohol, Drogen Medikamente oder Krankheiten – zu spurenkundlichen oder rechtsmedizinischen Fragestellungen mit Befunderhebungen (z. B. bei Verletzungen und anderen Unfallfolgen) – zu einfachen Fragestellungen zur Schuldfähigkeit ohne besondere Schwierigkeiten der Persönlichkeitsdiagnostik – zur Einrichtung einer Betreuung – zu Unterhaltsstreitigkeiten aufgrund einer Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit – zu neurologisch-psychologischen Fragestellungen in Verfahren nach der FeV.

M3: 100 €
Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad (Begutachtungen spezieller Kausalzusammenhänge und/oder differenzialdiagnostischer Probleme und/oder Beurteilung der Prognose und/oder Beurteilung strittiger Kausalitätsfragen) insbesondere Gutachten zum Kausalzusammenhang bei problematischen Verletzungsfolgen – zu ärztlichen Behandlungsfehlern – in Verfahren nach dem OEG – in Verfahren nach dem HHG – zur Schuldfähigkeit bei Schwierigkeiten der Persönlichkeitsdiagnostik – in Verfahren zur Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung (in Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis zu neurologisch/psychologischen Fragestellungen), II – zur Kriminalprognose – zur Aussagetüchtigkeit – zur Widerstandsfähigkeit – in Verfahren nach den §§ 3, 10, 17 und 105 JGG – in Unterbringungsverfahren – in Verfahren nach § 1905 BGB – in Verfahren nach dem TSG – in Verfahren zur Regelung von Sorge- oder Umgangsrechten – zur Geschäfts-, Testier- oder Prozessfähigkeit – zu Berufskrankheiten und zur Minderung der Erwerbsfähigkeit bei besonderen Schwierigkeiten – zu rechtsmedizinischen, toxikologischen und spurenkundlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer abschließenden Todesursachenklärung, ärztlichen Behandlungsfehlern oder einer Beurteilung der Schuldfähigkeit.
 
 

Sozialmedizinische Begutachtungen
    
Zurück zum Seiteninhalt