Kosten für den Auftraggeber
Nach dem JVEG
Vor Gericht wird das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) i.d.F. vom 1.06.2025 angewendet.
Für medizinische Sachverständige ergibt sich hier eine Klassifikation nach folgenden Kategorien:
- M1: 87 €
Einfache gutachtliche Beurteilungen, insbesondere in Gebührenrechtsfragen, zur Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einer Monoverletzung, zur Haft-, Verhandlungs- oder Vernehmungsfähigkeit, zur Verlängerung einer Betreuung. - M2: 98 €
Beschreibende (Ist-Zustands-)Begutachtung nach standardisiertem Schema ohne Erörterung spezieller Kausalzusammenhänge mit einfacher medizinischer Verlaufsprognose und mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (z.B. nach dem SGB IX zur Minderung der Erwerbsfähigkeit, Betreuung, Unterhaltsstreitigkeiten). - M3: 131 €
Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad (Begutachtungen spezieller Kausalzusammenhänge und/oder differenzialdiagnostischer Probleme und/oder Beurteilung der Prognose und/oder strittiger Kausalitätsfragen), insbesondere Gutachten zum Kausalzusammenhang bei problematischen Verletzungsfolgen, zu ärztlichen Behandlungsfehlern, Berufskrankheiten, Geschäfts- und Testierfähigkeit.