Dr. Helmut Herrmann

Facharzt für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin

Kosten für den Auftraggeber

Nach dem JVEG

Vor Gericht wird das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) i.d.F. vom 1.06.2025 angewendet.

Für medizinische Sachverständige ergibt sich hier eine Klassifikation nach folgenden Kategorien:

  • M1: 87 €
    Einfache gutachtliche Beurteilungen, insbesondere in Gebührenrechtsfragen, zur Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einer Monoverletzung, zur Haft-, Verhandlungs- oder Vernehmungsfähigkeit, zur Verlängerung einer Betreuung.
  • M2: 98 €
    Beschreibende (Ist-Zustands-)Begutachtung nach standardisiertem Schema ohne Erörterung spezieller Kausalzusammenhänge mit einfacher medizinischer Verlaufsprognose und mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (z.B. nach dem SGB IX zur Minderung der Erwerbsfähigkeit, Betreuung, Unterhaltsstreitigkeiten).
  • M3: 131 €
    Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad (Begutachtungen spezieller Kausalzusammenhänge und/oder differenzialdiagnostischer Probleme und/oder Beurteilung der Prognose und/oder strittiger Kausalitätsfragen), insbesondere Gutachten zum Kausalzusammenhang bei problematischen Verletzungsfolgen, zu ärztlichen Behandlungsfehlern, Berufskrankheiten, Geschäfts- und Testierfähigkeit.