Dr. Helmut Herrmann

Facharzt für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin

Begutachtungen SGB XI (Pflegeversicherung)

Neues Begutachtungsassessment (NBA) ab 2017

Ab 2017 wird nicht mehr die anrechenbare Zeit bei den Tätigkeiten erfasst, sondern der Grad der Selbständigkeit in 4 Abstufungen und insgesamt 8 Bereichen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff beinhaltet anstelle von 4 Pflegestufen und 2 Graden der Alltagskompetenz nur noch fünf Pflegegrade.

Das Instrument berücksichtigt damit auch den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Aus den Ergebnissen der Prüfung ergibt sich die Einordnung in einen der fünf Pflegegrade.

Module des NBA und deren Gewichtung zur Pflegegradbestimmung:

  1. Mobilität (10%)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (alternativ zu 3: 15%)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (alternativ zu 2: 15%)
  4. Selbstversorgung (40%)
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20%)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%)
  7. Außerhäusliche Aktivitäten (0%)
  8. Haushaltsführung (0%)

Pflegegrad

Der Gesamtpunktwert liegt zwischen 0 und 100 Punkten:

  • Ab 12,5 Gesamtpunkten: Pflegegrad 1
  • Ab 27 Gesamtpunkten: Pflegegrad 2
  • Ab 47,5 Gesamtpunkten: Pflegegrad 3
  • Ab 70 Gesamtpunkten: Pflegegrad 4
  • Ab 90 Gesamtpunkten: Pflegegrad 5 (Auch bei vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen)

Bei Kindern erfolgt eine gesonderte Bewertung als Vergleich zu gesunden Kindern im selben Alter. Kinder bis zu 18 Monaten werden bei gleicher Punktzahl einen Pflegegrad höher eingestuft.

Weitere Leistungen

  • Hilfsmittel: Pflegehilfsmittel müssen der Erleichterung der Pflege oder der Linderung von Beschwerden dienen (z.B. Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl). Sofern die Indikation auch in der Krankenversicherung vorliegt, hat diese Vorrang.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Ein Zuschuss in Höhe von 4180 € je Maßnahme kann bewilligt werden, wenn hierdurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird (z.B. Einbau eines Treppenlifts, befahrbare Nasszelle).